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Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Ein Versuch der Definition von haushaltsnahen Dienstleistungen
 
Der Begriff  „Haushaltsnahe Dienstleistung“  wird immer wieder und dabei sehr unterschiedlich genutzt. Der Kernpunkt ist jedoch immer der Gleiche: Es geht darum, Menschen zu unterstützen. Es soll ermöglicht werden, den  Alltag möglichst "normal" leben zu können und ihn auch unabhängig gestalten zu können.
Die Hilfeleistungen beinhalten das gesamte Feld der menschlichen Bedürfnisse, Wünsche und biografischen Hintergründe: Angefangen bei der Reinigungshilfe über Gärtner- und Schneeräumdienste bis hin zur Betreuung von Kindern, alten Menschen oder Menschen mit Pflegebedarf.
Zur Förderung, Unterstützung oder Vermittlung von Alltagskompetenzen gehören natürlich auch Serviceleistungen wie die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Vorlesestunden oder einfach nur Zeit zum Erzählen und Plaudern. Haushaltsnahe Dienstleistungen bedeutet demnach: Den Menschen die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Was ist eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören jedoch nur Tätigkeiten, die gewöhnlich von Mitgliedern des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a.:
 Reinigung der Wohnung, (z.B. Tätigkeit eines selbstständigen Fensterputzers),
 Pflege von Angehörigen (z.B. durch Inanspruchnahme eines Pflegedienstes) und
 Gartenpflegearbeiten (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden).
Die Tätigkeiten müssen also mit Fachkenntnissen, über die ein Haushaltsmitglied üblicherweise verfügt, geleistet werden können und mit gewisser Regelmäßigkeit anfallen.
Ausnahmsweise Berücksichtigung handwerklicher Tätigkeiten (nächste Seite)

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