Password vergessen? | Registrieren |
Anbieterverzeichnis | Wohnbörse
Residenzen | Wohnberatung
Anbieterverzeichnis Anbieterverzeichnis
Handwerker & Dienstleister
Checklisten | Neues Wohnberatung Neue Bauprojekte
Sie sind hier: Startseite
 
Text zu klein?
A+ | A- | Reset
 
Startseite
Haus & Wohnung - Barrierefrei
Mobile Wohnberatung
Interessante Produkte
Wohnprojekte und Wohnbörse
Wohnresidenzen
Recht & Gesetz
Finanzen
Technik
Hilfsmittel
Anregungen, Fehlerteufelchen
Wohnforum-Scout
Terminkalender
Messen und Kongresse
 


  
Advertisement

 
 

Partnerlinks
  • Son Vida
  • Multifokallinsen
  • Informationen zu Treppenliften
  • Matratzen Shop
  • Branchenbuch

Senioren Experte
Experte:
Senioren

 

Seniorenrabatt - Haushaltsnahe Dienstleistungen
E-Mail

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind auch für Bewohner von Wohneinrichtungen steuerlich absetzbar
 

Haushaltsnahe Dienstleistungen. Wer in einer Seniorenresidenz oder in einem Altenwohnheim lebt, erhält auch den Steuerrabatt für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland in einer aktuellen Kurzinformation klargestellt.
Einen Teil der Kosten können Senioren damit in ihrer Steuererklärung geltend machen –
das spart bis zu 600 Euro im Jahr. Wichtig: Die Träger solcher Residenzen berechnen in der Regel nur eine Rate, die sämtliche Leistungen enthält. Hiermit werden Unterkunft, Verpflegung und alle Dienstleistungen abgedeckt. Daher müssen die Einrichtungen für darin enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen eine gesonderte Bescheinigung ausstellen. Nur wer dem Finanzamt einen solchen Nachweis über die anteiligen Kosten vorlegt, kann die Ermäßigung beantragen. Begünstigt sind allerdings nur Aufwendungen für die Unterkunft, soweit sie auf Reinigung von Fenstern oder Räumen und Gartenpflege entfallen. Anteilige Instandhaltungs- und Renovierungskosten bleiben dagegen außen vor.
Umstritten ist, ob auch die Kosten für Service, Betreuung und andere Dienstleistungen
begünstigt sind. Anders als die OFD Rheinland plädiert das Finanzgericht Hamburg dafür, auch Aufwendungen für Betreuungsdienste zu begünstigen (
6 K 175/05). Hierüber muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Betroffene Steuerzahler sollten die Kosten ansetzen und gegen ablehnende Bescheide Einspruch einlegen.

Quelle: Capital Investor Heft 15 vom 07.07.2008


Empfehlungen:   Barrierefreie Küche | Medizin | Gesundheit |
 
 
[ Zurück ]
 
 
Für welche Wohnform im Alter haben Sie sich entschieden?
 
 
Wohnpartnerschaften

Finden Sie im neu eingerichteten Bereich Wohnpartnerschaften Mitbewohner für Ihr Wohnpro-jekt oder finden Sie ein Wohnprojekt, das zu Ihnen passt.

Haben Sie Ihr Wohnprojekt gefunden? Planen Sie Ihren Umzug?

Zur Kündigung Ihrer laufenden Verträge haben wir für Sie im Bereich Checklisten verschiedene Musterbriefe als Word- Dokument zum Herunterladen bereit- gestellt.

Advertisement


Über uns | Kontakt | Impressum | AGB | Partner | Anbieterinformation | Hinweise zum Datenschutz | Presse