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Hilfsmittel
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Hilfsmittel
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Wenn die Sehkraft, das Gehör oder die Körperkräfte nachlassen, erleichtern Hilfsmittel den Alltag. Sie werden vor allem in speziellen Fachgeschäften und zum Teil auch in Sanitätshäusern angeboten. Aber:   
 
Was ist ein Hilfsmittel und was ein Pflegehilfsmittel?  Welche Pflege-/Hilfsmittel gibt es? Was steht Ihnen zu? Wo bekommen Sie welche Hilfen?  
 
 
           
                                    
Wohnforumplus versucht hier für Sie etwas Licht ins Dunkel zu bringen: 
     
Hilfsmittel      
Was ein Hilfsmittel ist und wer einen Anspruch darauf hat ist in §33 Abs.1 SGB V  definiert. Hier heißt es:  

"Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder einer Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen […] sind. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch."     

Die Aufgabe eines Hilfsmittels ist somit der Ausgleich eines körperlichen Defizits.    
Der Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B Treppenlifte) besteht  für Versicherte grundsätzlich dann, wenn diese notwendig sind, um Krankheiten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern sind. Darüber hinaus bei Behinderungen und zur Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit.    
Der Antrag auf Hilfsmittel ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Bei der Beantragung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:    

Für das Hilfsmittel muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.     

Die Hilfsmittel müssen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung (§27  und §33 SGB V)  oder Verhütung einer Krankheit nach (§23 u. §33 SGB V) stehen.   
Die Leistungen müssen notwendig und wirtschaftlich sein (§ 12 SGB V "Wirtschaftlichkeitsgebot")  
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen.
     
Pflegehilfsmittel  und technische Hilfen     



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